steuerliche Förderung
Arbeitgeber können seit dem Jahressteuergesetz 2009 ihren Mitarbeitern bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei bleiben (§ 3, nr. 34 estG). Die begünstigten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20 und 20a des SGB V entsprechen.
Anreize der Unfallversicherungsträger
können unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren (§ 162, a bs. 1 und 2 des s Gb V ii ).
Anreize der Krankenkasse
bieten bei der Durchfüh rung eines BGM sowohl für Analysen als auch für Maßnahmen finanzielle Unterstützung an. Einzelne Krankenkassen haben über Bonusprojekte eine finanzielle Entlastung der Betriebe ermöglicht.
Anreize der Rehabilitationsträger und Integrationsämter
können Arbeitgeber, die ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement eingeführt haben, durch Prämien oder einen Bonus fördern (§ 84, abs. 4 des s Gb i X).