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Die zu erbringenden Leistungen besprechen wir vor jeder Fallübernahme mit dem Vermieter. Hierbei werden Ziele (z.B. Tilgung der Mietschulden) abgestimmt. Unsere klientenzentrierte Arbeit teilen wir in drei Phasen auf.

Clearing

Dauer: 4-8 Wochen,

Umfang: mind. 3 Wochenstunden

Diese Phase dauert zwischen vier bis acht Wochen und umfasst mindestens 3 Stunden pro Woche. Sie dient dazu zwischen Klient und betreuenden Sozialarbeiter eine vertraute Beziehung herzustellen.

Bereits in dieser Phase bekommt der Sozialarbeiter Einblick in Familienstrukturen, finanzielle Ressourcen und kann eine erste solide Einschätzung zur Zielerreichung abgeben. Zum Ende dieser Phase bespricht der Sozialbearbeiter gemeinsam mit der Hausverwaltung die gesteckten Ziele und überprüft diese auf ihr Solidität. Ggf. werden diese neu festgelegt oder justiert. Aber auch die Hinzuziehung gesetzlich verankerten sozialen Hilfen nach SGB VIII werden in Betracht gezogen und ggf. bereits integriert. Weiterhin wird die Strategie zur Erreichung der Ziele, welche mit dem Mieter vorab besprochen wurde, dem Vermieter vorgestellt.

Da unsere Sozialarbeiter immer sehr tiefe Einblicke in die persönlichen Finanzen der Klienten haben und in Familieninterna eingeweiht sind, unterliegen sie der Schweigepflicht. Wir geben daher keine geschützten Daten oder persönliche Informationen weiter, sei denn dieser ist von der Schweigepflicht voll oder teilweise vom Mieter entbunden wurden. Andernfalls besprechen wir mit dem Vermieter Handlungsempfehlungen.

ReStrukturierung

Dauer: mind. 6 Monate

Umfang: mind. 4 Wochenstunden

Während dieser Zeit wird mit dem Mieter an der Umsetzung der Strategie zur Zielerreichung gearbeitet. Die Inhalte der Arbeit mit den Mietern sind sehr komplex und je nach Fallart und vorangegangenen Problemen unterschiedlich gewichtet. Diese reichen z.B. von

  • Streitigkeiten in der Nachbarschaft, über
  • Mietschulden oder
  • ständige Beschwerden über Kleinigkeiten, bis hin zu
  • psychischen Krankheiten oder
  • Mietnomadentum.

Die hauptsächliche Arbeit, neben Verwaltung und Berichtswesen, findet direkt mit dem Mieter gemeinsam statt. Weiterhin vermitteln und monitoren wir externe Hilfen, wie z.B. von Schulden- oder Drogenberatungsstellen, Weiterbildungen oder Bewerbungsinitiativen.

Aber auch die Vermittlung zwischen Mieter und Behörden (z.B. ARGEN, Jobcenter, etc.) gehören mit zum Portfolio um eine objektive Arbeitsgrundlage (wieder) herzustellen. Weitere Aufgaben können z.B. in der Unterstützung auf der Suche nach einer neuen Wohnung sein. Letzteres ist für den Vermieter interessant, ist das Mietverhältnis bereits beendet und dieser möchte aus finanziellen Gründen auf eine Zwangsräumung und den damit verbundenen Kosten verzichten. 

Konsolidierungsphase

Dauer: mind. 4 Monate

Umfang: nach Absprache

Sind alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, die der Erreichung der Ziele und Vereinbarungen dienen, beginnt die Konsolidierungsphase. In dieser Zeit werden vom Sozialarbeiter alle Schritte regelmäßig auf Einhaltung und Sinnhaftigkeit kontrolliert und der Mieter wird weiter darin gestärkt diese zielstrebig zu verfolgen, bzw. abgelegte Verhaltensweisen nicht wieder neu aufleben zu lassen.

Wird eine Anpassung notwendig, werden diese gemeinsam neu besprochen und umgesetzt. Als Beispiel kann hier die Erkennung und Abwehr von drohenden persönlichen Krisen (z.B.psychische Instabilität, Jobverlust) genannt werden.