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- Geschrieben von Karsten Starker
Die Ausgangslage
In einem Fall in einer Frankfurter Schule kam es durch unsachgemäße Behandlung eines Handy zu einem Brand von diesem. Die Schüler (14 Jahre) hielten sich im Schulgebäude, trotz eindeutig ausgesprochenen Verbotes auf. Da aber die Pause nur wenige Minuten andauerte und die nächste Unterrichtsstunde anstand, befand sich die Schülergruppe bereits im Gebäude.
Mit Brandbeginn des Akkus des Handys kam es innerhalb der Gruppe zu einer hoch emotionalen Reaktionskette, in Folge dessen versucht wurde das Handy auf dem Boden durch "austreten" zu löschen um weiteren Schaden zu verhindern. Dadurch entstand ein Schaden am Fußboden. Ein Schüler nahm zunächst die Schuld auf sich um einen anderen Schüler in der Gruppe zu schützen und behauptete er habe zunächst versucht das Handy auf diese Art und Weise zu löschen. Der Grund der Schuldübernahme sollte sich später im Verhalten der Schulleiterin gegenüber den Schülern zeigen. Der Schüler hatte schlichtweg in dem Moment Angst vor massiven Strafen, der nunmehr beschuldigte Schüler versuchte diesen zu schützen. Diese Reaktionen und Verhalten sind bei Kindern und Jugendlichen mit Kriegserlebnissen und -traumata, wie bei diesen Schülern, nicht unbekannt.
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- Geschrieben von Karsten Starker
Jede Sanktion die man auf Verstöße gegen Regeln erlässt muss man auch durchgehend in der Lage sein zu kontrollieren. Das ist ein Grundsatz in der Pädagogik. Doch die Praxis sieht ganz anders aus, jedenfalls in der Jugendhilfe.
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- Geschrieben von Karsten Starker
Bereits im 2016, nach einschlägigen Urteilen der Gerichte, ging es in den Sozialverbänden und bekannten großen "Sozialarbeitgebern" die Runde. Die studierten Fachkräfte, unter ihnen Sozialpädagogen und Psychologen, verdienen oftmals unter Mindestlohn.