Bereits im 2016, nach einschlägigen Urteilen der Gerichte, ging es in den Sozialverbänden und bekannten großen "Sozialarbeitgebern" die Runde. Die studierten Fachkräfte, unter ihnen Sozialpädagogen und Psychologen, verdienen oftmals unter Mindestlohn.
"Also bitte schön den Ball flach halten, damit es nicht die Runde macht.". Müssen sich die einschlägig bekannten Sozialunternehmen, oft kirchen- und gewerkschaftseigene Unternehmen, an die Gesetze halten die selbst mit initiiert haben kann es für sie nicht nur teuer werden, sondern sie stecken auch in einem Dilemma. Während angestellte Fachkräfte kräftige Nachzahlungen ihres Arbeitgebers erwarten dürften werden neue Fachkräfte bestimmte Arbeitsbereiche mit Bereitschaftszeiten meiden. Und bereits heute besteht in der Branche ein eklatanter Fachkräftemangel. Aber was genau ist geschehen und warum versuchen XXX & Co. das Thema so lange wie nur möglich auszusitzen?
Während der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Wohnheime für Minderjährige 24h und 7 Tage mit Fachkräften zu besetzen sind, sieht die Praxis ganz anders aus. Die Mitarbeiter bewegen sich mit "einem Bein im Knast", verstoßen aus nachvollziehbaren Gründen gegen Vorschriften und Gesetze. Sie machen das nicht freiwillig, sondern sind teilweise sogar dazu gezwungen - und das meistens für weniger Geld als der Mindestlohn es vorschreibt. Da muss man schon eine Menge an Enthusiasmus für seine Profession mitbringen. Seit Januar 2017 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 8,84 Euro/h. Eine neue Erhöhung erfolgt alle zwei Jahre.
Im normalen Tagesablauf einer Wohngruppe für Minderjährige wechseln sich die Kollegen von Schicht zu Schicht ab. Nachts sind sie mit den Jugendlichen oftmals alleine. Es wird Schichten gearbeitet. Eine Schicht beginnt Morgens vor dem Aufstehen der Jugendlichen und dauert bis in den Nachmittag. Eine zweite Schicht fängt Mittags an, dauert 24 Stunden. Eine dritte Schicht fängt ebenfalls Mittags an und dauert bis in den Abend. Das ist die Regel. So kann man den Aufwand am Nachmittag und Abend abfangen und der Vormittag bleibt dann für den Papierkram und Dokumentation. Im Prinzip spricht im ersten Moment nichts dagegen, wenn die Arbeitszeit sich im Rahmen der Vorgaben bewegt. Auch andere Personengruppen arbeiten in 24h-Schichten.
Und Nachts wenn die Jugendlichen schlafen kann ja schließlich auch die Fachkraft schlafen gehen. Dazu haben die Unternehmen extra Schlafmöglichkeiten für die Mitarbeiter eingerichtet. Und weil diese vorhanden sind und die Fachkräfte Nachts schlafen dürfen teilt sich die 24h-Schicht oftmals auf in 12:00 - 21:00 Uhr und 05:00 - 12:00 Uhr. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Bereitschaftszeit. Bereitschaftszeiten werden nicht vergütet, so die Praxis der Unternehmen der Branche. Mit dem Mindestlohn hat aber das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Bereitschaftszeiten mit Arbeitszeiten gleichzusetzen sind. Und das hat einen Grund. Der Arbeitgeber bestimmt wo der Arbeitnehmer sich aufzuhalten hat.
Um nun zu überprüfen ob sich eine Fachkraft an der Grenze zum gesetzlichen Mindestlohn bewegt oder diese sogar unterschreitet, rechnet man alle tatsächlich angefallenen regulären Arbeitsstunden, Bereitschaftszeiten und Überstunden zusammen und teilt diese durch das Bruttogehalt. Bei den Arbeitszeiten sind die gesetzlich geregelten zusätzlichen Ausgleichstage für Sonn-und Feiertage unbedingt mit zu kalkulieren.
Die Arbeitgeber der Branche beschäftigen für ihre Heime und Wohngruppen max. die Anzahl an Fachkräften wie in den Leistungsvereinbarungen festgelegt wurden. Mehr ist finanziell nicht machbar. Ein Träger einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche unterliegt ebenso dem Wettbewerb wie ein ganz normales Unternehmen in der normalen Wirtschaft. Ist er zu teuer wird seine Wohngruppe nicht mit Kindern belegt. Also wird hart kalkuliert. Der größte Posten in diesen Kalkulationen sind nunmal die Löhne. Unterbesetzungen sind an der Tagesordnung und oftmals ein Dauerzustand.
Setzen wir in unserem Gedankenexperiment noch weitere Faktoren oben drauf: Krankheit, Urlaub und Unterbesetzung. Dadurch, dass die Löhne knapp kalkuliert werden (müssen) wird in Kauf genommen, dass diese personell nicht abgedeckte Arbeitszeit von den Kollegen ausgeglichen werden muss. Betrachtet man alles, wie das ArZG im durchschnittlichen Gesamtpaket und über einen Zeitraum von mehreren Monaten, werden wohl die allermeisten Arbeitnehmer in der Branche weit unter dem Mindestlohn fallen.
So ist es dringend an der Zeit sich den gesetzlichen Vorgaben zu stellen und als Arbeitgeber im sozialen Bereich auch seinen eigenen Mitarbeitern sozial gerecht gegenüber zu treten.